Für die Inventur zum 31.12.2026 (§ 240 Abs. 2 HGB) – ohne Excel, ohne Konto.
• Zähltag-Check sofort: zeitnah bis 10 Tage vor/nach dem Stichtag (R 5.3 Abs. 1 EStR) oder vor-/nachverlegt von 3 Monaten vor bis 2 Monaten nach dem Stichtag (§ 241 Abs. 3 HGB) – mit den genauen Daten.
• Zählen mit Barcode-Scanner oder Tastatur: Enter = +1, unbekannte Nummern werden neue Zeilen.
• Bewerten in einem Schritt: Menge × Anschaffungskosten, automatisch der niedrigere Tageswert (§ 253 Abs. 4 HGB), Bruttopreise mit 19 % oder 7 % USt in netto umgerechnet, Summen je Warengruppe.
• Soll/Ist-Differenzen in Menge und Euro, Warnungen bei fehlenden Preisen, doppelten Artikelnummern und negativen Mengen.
• Wert fortschreiben auf den Stichtag nach R 5.3 Abs. 2 EStR (Wareneingang − Wareneinsatz).
• § 241a-Check: ob ein Einzelkaufmann überhaupt inventieren muss (800.000 € / 80.000 €).
• Läuft im Browser, auch auf Tablet und Handy. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.
Kostenlos: die ganze Zählung und Bewertung auf dem Bildschirm, beliebig viele Zeilen. Vollversion einmalig, kein Abo: unterschriftsreife Inventurliste (Druck/PDF), CSV für den Steuerberater, Artikelliste aus Kasse/JTL/Shopify/Excel einfügen, Übernahme ins nächste Jahr, Sicherung.
Rechenhilfe, keine Steuerberatung.