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Nebenkostenabrechnung 2025 für Vermieter

€24

Jede Wohnung abgerechnet, vor dem Versand geprüft, als PDF fertig – bevor die

Die Abrechnung 2025 muss dem Mieter bis zum 31.12.2026 zugehen – danach ist die Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB; es zählt der Zugang, BGH VIII ZR 107/08).

• Frist-Check sofort: Ende Ihres Abrechnungszeitraums eingeben, letzter Zugangstag erscheint.
• Umlage nach Wohnfläche, Wohneinheiten, Personentagen, Zähler (Kalt-/Warmwasser, Heizung, Strom) oder direkt; Mieterwechsel und Leerstand tagesgenau, Leerstand bleibt beim Vermieter.
• Heizung nach HeizkostenV: 50–70 % nach Verbrauch, Warmwasseranteil nach § 9 (Q = 2,5 × V × (tw − 10)), CO₂-Aufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG – oder die Beträge aus der Messdienst-Abrechnung übernehmen.
• Prüfung vor dem Versand: nicht umlagefähige Kosten (Verwaltung, Reparatur, Kabel-TV seit 01.07.2024) werden erkannt; das Kürzungsrecht des Mieters (15 % nach § 12 HeizkostenV, 3 % nach § 7 CO2KostAufG) wird in Euro angezeigt; 100 %-Kontrolle aller Kosten.
• Zählerstände aus Excel oder der CSV des Messdienstes einfügen statt abtippen – Zählerwechsel inklusive.
• Fertige Mieter-PDF je Mieter mit Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Anteil, Vorauszahlungen, CO₂-Einstufung, § 35a-Anteil und neuer Vorauszahlung (§ 560 Abs. 4 BGB).
• Läuft im Browser, auch auf iPad und Handy. Kein Konto. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Kostenlos: komplette Berechnung, Prüfung und Briefvorschau für ein Objekt. Abrechnung 2025: 24 € einmalig (ein Objekt). Jahrespaket: 39 €/Jahr (bis zu 5 Objekte, jede Abrechnung während der Laufzeit).

Reche