5 Dinge, die Webdesigner über BFSG wissen sollten (bevor Kunden fragen)
Seit das BFSG in Kraft ist, bekomme ich immer wieder die gleiche Frage von Webdesignern: „Muss ich jetzt was machen?"
Hier sind 5 Punkte, die du kennen solltest — kurz und ohne Juristendeutsch:
1. Das BFSG betrifft nicht jede Website — aber deine Kunden wissen das nicht.
Viele Websitebetreiber sind verunsichert. Auch wenn sie vielleicht nicht direkt betroffen sind, erwarten sie von dir als Webdesigner eine Einschätzung.
2. Du musst kein Accessibility-Experte sein, um zu helfen.
Ein strukturierter Erstcheck reicht als erster Schritt. Tastaturnavigation testen, Kontraste prüfen, Alt-Texte checken — das kann jeder Webdesigner systematisch machen.
3. Das Thema ist eine echte Upselling-Chance.
Statt auf die Frage zu warten, geh proaktiv auf Bestandskunden zu: „Ich habe deine Website geprüft — hier ist, was mir aufgefallen ist." Das schafft Vertrauen und bringt Folgeaufträge.
4. Was fehlt: Ein klarer Prozess.
Viele Freelancer haben kein Template für so einen Check, keinen Standardbericht und keine Vorlage für ein Angebot. Das Problem ist nicht fehlendes Wissen — sondern fehlende Struktur.
5. Wer jetzt anfängt, hat einen Vorsprung.
Die meisten kleinen Agenturen warten noch ab. Wer jetzt einen einfachen Prozess hat, positioniert sich klar.
Ich habe dafür ein Toolkit zusammengestellt — Checklisten, Berichtsvorlagen, E-Mail-Templates und Angebotsbausteine. Alles auf Deutsch, alles praxisorientiert.
