FirstJob Check CH

Verstehe deinen ersten Arbeitsvertrag, bevor du unterschreibst. FirstJob Check CH erklärt Lohn, Pensum, Probezeit, Ferien und...
Zürich, CH
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SamuelProfile picture@spinkdev·Sep 6

Fünf Dinge, die auf einem Schweizer Erstvertrag oft unklar bleiben

Der erste Arbeitsvertrag in der Schweiz ist selten «falsch». Er ist oft nur unvollständig gelesen.


Diese fünf Stellen kosten die meisten Lernenden, Studierenden und Berufseinsteiger später Zeit:


1. Brutto ist nicht das, was ankommt.

Der Vertrag nennt fast immer den Bruttolohn. AHV, ALV, NBU und allenfalls BVG und Quellensteuer kommen auf der ersten Lohnabrechnung. Wer nur die Vertragszahl mit dem Kontoauszug vergleicht, denkt, es fehle Geld.


2. Probezeit und Kündigungsfrist sind zwei verschiedene Uhren.

Drei Monate Probezeit heisst nicht drei Monate Frist. Während der Probezeit gilt oft eine kurze Frist (häufig Tage, nicht Monate). Steht beides klar im Dokument?


3. Pensum ohne Wochenstunden ist eine leere Zahl.

«80 %» sagt nichts, wenn unklar ist, wieviele Stunden 100 % im Betrieb sind - 40, 41, 42? Überstunden lassen sich sonst nicht einordnen.


4. Der 13. Monatslohn ist keine Überraschung und kein Geschenk.

Entweder er ist vereinbart (oft anteilig bei Ein- und Austritt) oder nicht. «Bei uns üblich» zählt nur, wenn es schriftlich oder betrieblich klar geregelt ist.


5. Ferien in Wochen, nicht in «wir schauen dann».

4 oder 5 Wochen, Kürzung im Eintrittsjahr, Bezug während der Probezeit - das steht im Vertrag oder im Reglement. Fehlt es, frag nach vor der Unterschrift.


Das ist keine Rechtsberatung und kein Urteil über deinen Arbeitgeber. Es ist eine Leseliste.


Wenn du den Vertrag ruhig gegenlesen willst, bevor du unterschreibst: FirstJob Check CH macht genau das - lokal, mit klaren Einstufungen, ohne «illegal» zu rufen.